UNFALLFLUCHT

Was Sie über Unfallflucht wissen sollten…

Unfallflucht bzw. Fahrerflucht heißt juristisch „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Nach dem Gesetz müssen Sie nach einem Unfall vor Ort bleiben, bis Personalien und Unfallbeteiligung (nicht die Schuld!) festgestellt wurden. Falls niemand sonst da ist, haben Sie eine angemessene Zeit zu warten (zwischen 15 und 60 Minuten). Kommt auch dann niemand, können Sie eine Nachricht hinterlassen, müssen dann aber unverzüglich die Polizei oder den Geschädigten informieren.

Was für Sie auf dem Spiel steht…

Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Bei einer Verurteilung droht

  • immer der Verlust des Führerscheins – mindestens für 6 Monate
  • eine Geldstrafe – abhängig von den Begleitumständen
  • 3 Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg
  • Verlust des Haftpflicht-Versicherungsschutzes
  • evtl. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest“)

Was Sie jetzt tun sollten…

Mein wichtigster Rat beim Vorwurf der Unfallflucht: Schweigen! Äußern Sie sich weder gegenüber dem Geschädigten, der Polizei, der Versicherung oder sonst jemandem. Schon mit einem Satz wie „Ich habe den Unfall nicht bemerkt“, räumen Sie ein, dass Sie gefahren sind. Steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum, empfehle ich dringend, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Die Folgen einer Verurteilung sind gravierend und können Ihr Leben auf längere Sicht verändern.

Was ich für Sie tun kann…

Für den erfahrenen Anwalt bieten sich mehrere mögliche Ansatzpunkte, eine Bestrafung wegen Unfallflucht zu reduzieren oder ganz abzuwenden. Zum Beispiel:

  • Ist der Fahrer überhaupt ermittelbar? Falls nicht > Einstellung des Verfahrens
  • Wie hoch ist der Schaden wirklich? > Kostenreduzierung aufgrund Gutachten
  • Gibt es Umstände, die die Fahrerflucht relativieren? > mildere Bestrafung

mehr …