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Führerschein in Gefahr

Ihr Führerschein kann nicht nur wegen einer Straftat in Gefahr geraten. Dies kann bereits bei einer Ordnungswidrigkeit der Fall sein.

  • In welchen sonstigen Fällen droht der Führerscheinverlust?

    Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen.

    Beispiel 1:

    Ein Bußgeldverfahren wegen Drogen am Steuer wird eingestellt, aber aus der Akte ergibt sich, dass Sie regelmäßig Drogen konsumieren, beispielsweise, weil Sie dies gegenüber der Polizei ausgesagt haben.In diesem Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Im Falle der Nichtvorlage wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Beispiel 2:

    Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht wird eingestellt, weil Ihnen nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie den Anstoß bemerkt haben. Da Sie bereits 70 Jahre alt sind, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage einer ärztlichen Untersuchung über die Fahreignung an. Wird diese nicht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Auch in allen diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

  • Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie erreichen?

    Bei Ordnungswidrigkeiten geht es vorrangig darum, den gegen Sie erhobenen Vorwurf zu entkräften, also das Messverfahren einer Überprüfung zu unterziehen.

    Meine Beratung setzt jedoch bereits einen Schritt davor ein.

    Werden Sie nicht unmittelbar nach dem Verkehrsverstoß angehalten, sondern nur „geblitzt“, richtet sich der Anhörungsbogen zunächst an den Halter des Fahrzeuges. Sind Sie dies nicht persönlich, sondern ein enger Angehöriger, steht diesem ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Gelingt es der Behörde aufgrund der Zeugnisverweigerung nicht, Sie als Fahrer binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Ereignis zu ermitteln, ist das Verfahren einzustellen.