ALKOHOL & DROGEN

Was Sie über Alkohol & Drogen im Verkehr wissen sollten…

Leider brechen Autofahrer regelmäßig mit ihren guten Vorsätzen. Auch weil es schnell zu Fehleinschätzungen der Fahrtüchtigkeit kommt  (unserer Gehirn spielt uns ab einem bestimmten Grad der Alkoholisierung einen Streich und suggeriert, wir seien noch in der Lage, sicher zu fahren).

Was für Sie auf dem Spiel steht…

Auch wenn Sie „nur“ in eine Polizeikontrolle geraten, der Füherschein ist in der Regel für längere Zeit weg:

  • bei einer Alkoholisierung von 1,1 ‰ meist für ein Jahr
  • bei Fahrradfahrern wird die Grenze bei 1,6 ‰ BAK gezogen

Was Sie jetzt tun sollten…

Mein wichtigster Rat beim Vorwurf der Trunkenheit oder des Drogenkonsums: Schweigen! Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zu Trinkmenge, Trinkzeitbeginn und Trinkzeitende. Folgen Sie auf der Polizeiwache keinesfalls der Aufforderung des Arztes, mit Ihrem Finger die Nase zu berühren oder auf dem Strich zu gehen. Ihr Bemühten kann schnell zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Was ich für Sie tun kann…

Ich versuche im Rahmen der Verteidigung, die zu erwartende Strafe möglichst gering zu halten. Beispielsweise:

  • weise ich mit Ihnen nach, dass Sie sofort nach dem Ereignis daran gearbeitet haben, die mit der Alkoholfahrt unter Beweis gestellte Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beseitigen (mittels psychologischer Hilfe, die ich der Staatsanwaltschaft schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nachweise)
  • lässt sich durch engen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft möglicherweise eine Reduzierung der Sperrfrist um mehrere Monate erreichen
  • berate ich Sie selbstverständlich auch im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis und auf dem Weg durch den »Idiotentest«

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