FÜHRERSCHEIN IN GEFAHR
Was Sie über Führerscheinverlust wissen sollten…
Der Führerschein kann bereits durch Ordnungswidrigkeiten in Gefahr geraten, es muss keine Straftat vorliegen. Und auch die Fahrerlaubnisbehörde kann den Führerschein entziehen, beispielsweise, wenn ein Bußgeldverfahren wegen Drogen am Steuer eingestellt wurde, sich aber aus der Akte ergibt, dass Sie regelmäßig Drogen konsumieren.
Was für Sie auf dem Spiel steht…
Der Führerschein kann Ihnen aufgrund der folgenden Ordnungswidrigkeiten entzogen werden:
- Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h
- zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Blutalkoholkonzentration über 0,5 ‰
- Drogenkonsum
Was Sie jetzt tun sollten…
Ziehen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate.
Was ich für Sie tun kann…
Ich versuche bei Ordnungswidrigkeiten, den Vorwurf zu entkräften. Durch:
- Überprüfen des Messverfahrens
- evtl. Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts (wenn Sie nicht der Halter sind und „nur“ geblitzt wurden) > binnen einer Frist von drei Monaten ist das Verfahren einzustellen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann
- Betonung der existentiellen Angewiesenheit des Delinquenten auf den Führerschein, kann ich das Fahrverbot häufig wegverhandeln, wenn keine Voreintragungen in das Fahrerlaubnisregister vorliegen und die Bereitchaft besteht, ein erhöhtes Bußgeld zu zahlen