Unfallflucht bzw. Fahrerflucht heißt juristisch „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Nach dem Gesetz müssen Sie nach einem Unfall vor Ort bleiben, bis Personalien und Unfallbeteiligung (nicht die Schuld!) festgestellt wurden. Falls niemand sonst da ist, haben Sie eine angemessene Zeit zu warten (zwischen 15 und 60 Minuten). Kommt auch dann niemand, können Sie eine Nachricht hinterlassen, müssen dann aber unverzüglich die Polizei oder den Geschädigten informieren.
Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Bei einer Verurteilung droht
Mein wichtigster Rat beim Vorwurf der Unfallflucht: Schweigen! Äußern Sie sich weder gegenüber dem Geschädigten, der Polizei, der Versicherung oder sonst jemandem. Schon mit einem Satz wie „Ich habe den Unfall nicht bemerkt“, räumen Sie ein, dass Sie gefahren sind. Steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum, empfehle ich dringend, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Die Folgen einer Verurteilung sind gravierend und können Ihr Leben auf längere Sicht verändern.
Für den erfahrenen Anwalt bieten sich mehrere mögliche Ansatzpunkte, eine Bestrafung wegen Unfallflucht zu reduzieren oder ganz abzuwenden. Zum Beispiel: