Fälle der Straßenverkehrsgefährdung sind so vielseitig wie der Verkehr selbst. Neben den unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss begangenen Delikten handelt es sich insbesondere um grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die zu einer besonderen Gefährdung geführt haben. Hierunter fällt beispielsweise das Rechtsüberholen, Schneiden und Ausbremsen auf Autobahnen.
In Fällen von Verkehrsgefährdung ist schnelles, entschlossenes Handeln sehr wichtig, da häufig zwei Parteien verwickelt sind, die sich noch dazu gegenseitig beschuldigen. Es ist dann wie beim Windhundrennen: Wer zuerst Anzeige erstattet, hat gewonnen.
Für den erfahrenen Anwalt bieten sich durch die schnelle Anzeigenerstattung und im Hauptverfahren einige Möglichkeiten, positiv Einfluss zu nehmen. Zum Beispiel: