Düsseldorf: 0211 966 01 71 - Berlin: 030 609 858 990
info@thoennessen-rae.de

Körperverletzung

  • Wann liegt eine Körperverletzung vor?

    Eine Körperverletzung hat eine große Spannbreite und ist im Straßenverkehr schnell passiert. Es ist das HWS-Schleudertrauma der Insassen des PKW, auf den Sie im Stop-and-Go-Verkehr aufgefahren sind, es ist die Querschnittslähmung des Motorradfahrers, dem Sie beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen haben, und es ist die Traumatisierung des Elternteils, das sein Kind am Fußgängerüberweg hat sterben sehen.

  • Was droht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung?

    Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung tritt neben das eigene Trauma als Verursacher des Verkehrsunfalles auch noch eine Strafe. Wenn es sich lediglich um eine geringe Verletzung handelt, wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung häufig gegen eine am Einkommen orientierte Geldauflage eingestellt. Bei schwerwiegenderen Verletzungen drohen eine Geldstrafe und ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Ich empfehle daher ausnahmslos den Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

  • Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie erreichen?

    Ein wesentlicher Aspekt meiner Verteidigung ist die Kontaktaufnahme mit den Unfallopfern.

    Nicht immer sind die Opfer eines Verkehrsunfalles bereit, die Entschuldigung des Verursachers anzunehmen. Aber sie sollte niemals unversucht bleiben.

    Ich nehme daher für Sie Kontakt zu dem Unfallgeschädigten auf und lote aus, ob dort die Bereitschaft besteht, eine Entschuldigung anzunehmen und in welcher Form diese Entschuldigung erfolgen soll.

    Gegebenenfalls begleite ich Sie zu einem Gespräch mit dem Unfallopfer und verhandele die Möglichkeiten einer Entschädigung.

    Wenn das Unfallopfer Ihr Verhalten nach dem Unfall als angemessen empfindet, verzichtet es möglicherweise auf einen Strafantrag und auf eine Nebenklage und auch das Strafmaß fällt geringer aus, wenn das Opfer gegenüber dem Gericht bekundet, dass Sie sich um eine Wiedergutmachung bemüht haben.

  • Wie bemisst sich die Geldstrafe?

    Wie hoch eine Geldstrafe ausfällt, richtet sich nach den Begleitumständen der Tat und dem eigenen Einkommen.

    Je höher das Einkommen, desto höher der Tagessatz. Bei einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro pro Monat zum Beispiel beträgt der Tagessatz 1.800 Euro geteilt durch 30 Tage gleich 60 Euro.

    Vor allem aber richtet sich die Strafe nach der Schwere der Schuld.

    Bei Verkehrsstraftaten bewegen sich die Strafen ganz überwiegend zwischen 20 und 120 Tagessätzen.

  • § 223 StGB im Wortlaut

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.