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Fahrlässige Tötung

Das größte Unglück, das einem Autofahrer widerfahren kann, ist, wenn er aufgrund von Unachtsamkeit einen Menschen tötet, sei es, dass er einen Fußgänger übersieht, der die Fahrbahn überquert, sei es, dass er einen Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen in die untergeordnete Straße oder einen Motorradfahrer beim Linksabbiegen von der Landstraße übersieht oder dass er auf der Autobahn ungebremst auf ein Stauende auffährt und in dem letzten Fahrzeug aufgrund der Heftigkeit des Aufpralls ein kleines Kind stirbt.

Neben das Leid, das der Fahrer dadurch erleidet, dass ihm die Bilder des Ereignisses nie wieder aus dem Kopf gehen, tritt die Strafverfolgung.

  • Was droht bei einer Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung?

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird in der Regel mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft. Bei einem groben Vergehen, wie unerlaubten Autorennen, wurden die Fahrer in Berlin zuletzt sogar wegen Mordes unter Anklage gestellt.

  • Wie bemisst sich die Geldstrafe?

    Wie hoch eine Geldstrafe ausfällt, richtet sich nach den Begleitumständen der Tat und dem eigenen Einkommen.

    Je höher das Einkommen, desto höher der Tagessatz. Bei einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro pro Monat zum Beispiel beträgt der Tagessatz 1.800 Euro geteilt durch 30 Tage gleich 60 Euro.

    Vor allem aber richtet sich die Strafe nach der Schwere der Schuld.

    Bei Verkehrsstraftaten bewegen sich die Strafen ganz überwiegend zwischen 20 und 120 Tagessätzen.

  • Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie erreichen?

    Als Verteidiger trage ich dafür Sorge, dass die Hinterbliebenen sowohl von Ihrem Haftpflichtversicherer als auch ggf. von Ihnen persönlich neben der angemessenen Entschuldigung einen schnellen und möglichst unbürokratischen Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten, damit dort das große Leid gelindert wird.

    Wie häufig passiert es, dass Hinterbliebene von Verkehrsunfallopfern in einem Prozess sagen: „Er hat sich überhaupt nicht um uns gekümmert.“ Das passiert Ihnen mit mir nicht.

    Die Art der Wiedergutmachung wirkt sich zudem in erheblichem Maße strafmildernd auf das spätere Urteil aus. Häufig sehen die Hinterbliebenen eines Verkehrsunfallopfers von der Erhebung einer Nebenklage ab, wenn sie das Gefühl haben, dass Ihnen das Geschehen aufrichtig leid tut und Sie sich wirklich um das Wohlergehen der Angehörigen kümmern.

  • § 222 StGB im Wortlaut

    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.